Prüfe Finanzberater - Wie hat sich ein Finanzberater in das Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen?

Uhrzeit:
Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü

"Wissend ist, wer weiß, wo er findet, was er noch nicht weiß." - Georg Simmel

Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) erforderlich.
Und: Es werden alle Versicherungsvermittler in einem Versicherungsvermittlerverzeichnis erfasst.
Die nächsten gesetzlichen Regelungen werden bereits vorbereitet, u.a. für die Vermittlung von Investmentfondsanlagen.

Zur leichteren Verständlichkeit wird auf allen Seiten die Bezeichnung - "Finanzberater" - für Personen und Firmen verwendet.

Welches Angebot bietet Ihnen mit dieser Website? Sie können ...
1. sich informieren,

... wann ein "Finanzberater" wirklich die Interessen des Kunden vertreten kann?


2.
online die Registrierung von "Finanzberater" einsehen und damit prüfen

und - Sie haben dann die notwendigen Informationen
3. sich zu einem "Finanzberater" Ihrer Wahl vermitteln lassen

Die Vorgehensweise ist ganz einfach:
Informieren - Prüfen - Kontaktieren - die Navigation unten wird Ihnen helfen. Eine Zusammenfassung erhalten Sie über den i-Button.


  Arten/Einteilung "Finanzberater"                             Prüfung "Finanzberater"                                         Vermittlung Kontakt

 
(aktualisert: 19.09.2011)
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü