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"Wissend ist, wer weiß, wo er findet, was er noch nicht weiß." -
Für die gewerbsmäßige Vermittlung von Versicherungen ist seit dem 22. Mai 2007 eine Erlaubnis durch die Industrie-
Die nächsten gesetzlichen Regelungen werden bereits vorbereitet, u.a. für die Vermittlung von Investmentfondsanlagen.
Zur leichteren Verständlichkeit wird auf allen Seiten die Bezeichnung -
Welches Angebot bietet Ihnen mit dieser Website? Sie können ...
1. sich informieren,
... wann ein "Finanzberater" wirklich die Interessen des Kunden vertreten kann?
2. online die Registrierung von "Finanzberater" einsehen und damit prüfen
und -
Die Vorgehensweise ist ganz einfach:
Informieren -